Approbation ausländischer Ärzt:innen in Deutschland
Als international ausgerichtete Headhunting Agentur rekrutieren wir auch im Gesundheitswesen europaweit und global Ärzt:innen für verschiedenen Fachrichtungen. Damit diese in Deutschland praktizieren dürfen, benötigen sie die deutsche Approbation. Die meisten Kandidat:innen haben allerdings keine Vorstellung, was das genau bedeutet und wenden sich an uns. Deswegen haben wir hier einmal zusammengefasst, wie das mit der Approbation in Deutschland funktioniert.
Ärzt:innen aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz
Ärzt:innen, die Ihr Studium in einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz absolviert haben, haben es meist einfach, da das Medizinstudium in diesen Ländern vereinheitlicht ist. Entsprechend wird die Ausbildung in Deutschland automatisch anerkannt, wenn der oder die Bewerber:in einen Nachweis über den erfolgreichen Abschluss vorlegen kann.
Ärzt:innen aus Drittstaaten
Bei Anwärter:innen aus sogenannten Drittstaaten wird das schon etwas komplizierter, da die zuständige Behörde zunächst prüfen muss, ob die absolvierte Ausbildung mit dem deutschen Medizinstudium gleichgesetzt werden kann. Für diese Gleichwertigkeitsprüfung müssen die Bewerber:innen nicht nur ihr Zeugnis, sondern auch eine detaillierte Fächer- und Stundenübersicht, sowie Nachweise über Praxiserfahrung einreichen.
Reicht dies nicht aus, können die Ärzt:innen eine sogenannte Kenntnisprüfung ablegen. Diese orientiert sich an dem deutschen Staatsexamen und prüft, ob die Antragssteller:innen das nötige Fachwissen für die Approbation in Deutschland vorweisen können.
Zudem benötigen Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten ein Visum mit Arbeitserlaubnis, ein Visum zur Arbeitsplatzsuche oder ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Einfache Berufserlaubnis als Ärzt:in
Während man auf die Approbation wartet oder sich auf die Kenntnisprüfung vorbereitet, gibt es die Möglichkeit, mit einer einfachen Berufserlaubnis in Deutschland zu arbeiten. Diese ist temporär und auf zwei Jahre sowie in der Regel auf ein Bundesland begrenzt. Zudem darf man nur unter Aufsicht eines/einer in Deutschland approbierten Ärzt:in praktizieren.
Voraussetzungen sind hier ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie ausreichende Deutschkenntnisse. Darüber hinaus muss man auch für die Berufserlaubnis die gesundheitliche und persönliche Eignung nachweisen.
Allgemeine Unterlagen für die Approbation
Neben den vom Land abhängigen Unterlagen zu Ausbildung müssen bei allen Anträgen verschiedene weitere Unterlagen in der Originalsprache und offiziell übersetzt ins Deutsche eingereicht werden. Dazu zählen ein Lebenslauf, ein Identitätsnachweis – zum Beispiel ein Personalausweis oder Reisepass -, die Geburtsurkunde, amtliche Führungszeugnisse aus Deutschland, dem Heimatland und gegebenenfalls dem Ausbildungsland sowie ein Leumundszeugnis (Certificate of good standing), womit die persönliche Eignung der Ärzt:innen für diesen Beruf geprüft wird.
Darüber hinaus muss ein Nachweis über allgemeine Deutschkenntnisse auf B2-Level sowie über eine Fachsprachenprüfung auf C1-Level vorliegen. Zudem müssen die Bewerber:innen ihre gesundheitliche Tauglichkeit für den Beruf nachweisen und sich von einem/einer Ärzt:in in Deutschland untersuchen lassen.
Zuständige Behörde
Neben den oben genannten Unterlagen und Nachweisen ist es wichtig, dass die Ärzt:innen bereits wissen, wo in Deutschland sie praktizieren wollen. Da die Zulassung Ländersache ist, hängt die Zuständigkeit von der Region ab und es wird in der Regel ein Nachweis in Form eines Arbeitsvertrags, einer Interessenbekundung eines Arbeitgebers aus der Region oder dem Nachweis des Hauptwohnsitzes in diesem Bundesland gefordert.
Grundsätzlich unterstützt aber immer die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit bei der Anerkennung von ausländischen Ausbildungen und hilft Ärzt:innen, die richtige Stelle für den Antrag zu finden.
Weitere detaillierte Informationen zu den nötigen Unterlagen, zu Dauer und Kosten der Anträge sowie Links zu den zuständigen Behörden finden Sie in einem ausführlichen Artikel auf unserer Website.