Polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis – Alles Wichtige auf einen Blick Datum: 28. September 2024Polizeiliches Führungszeugnis – Informationen für Bewerbungsverfahren und Beschäftigungen
Als bundesweit tätige Personalberatung aus Hamburg, mit über 30 Jahren Erfahrung in der Besetzung von Positionen im öffentlichen Dienst, im Gesundheitswesen sowie in Industrie, Bildung und Forschung, werden wir regelmäßig mit dem Thema polizeiliches Führungszeugnis im Rahmen von Bewerbungsverfahren konfrontiert.
Viele Arbeitgeber verlangen im Einstellungsprozess oder im Rahmen der Eignungsprüfung ein aktuelles Führungszeugnis, das Unbedenklichkeit und persönliche Zuverlässigkeit nachweist – insbesondere bei sensiblen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, in der Verwaltung, im Gesundheitswesen oder in der Kinder- und Jugendhilfe.
Wer benötigt ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis wird immer dann angefordert, wenn eine Vertrauensstellung oder eine Tätigkeit mit besonderer Verantwortung vorliegt. Dazu gehören unter anderem:
-
Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte und therapeutisches Personal
-
Verwaltungsfachkräfte und Führungskräfte im öffentlichen Dienst
-
Beschäftigte in der Kinderbetreuung, Schule oder im Bildungswesen
-
IT-Fachkräfte mit sicherheitsrelevanten Aufgaben
-
Sicherheitsdienste, Luftfahrt, Justiz oder Polizei
-
Geschäftsführungen und leitende Positionen in Sozialunternehmen
- In diesen Fällen muss ein Privatführungszeugnis, ein behördliches Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden – je nach Anforderung der Stelle.
Führungszeugnis beantragen – aktuell und sicher (Stand: 2025)
Ein polizeiliches Führungszeugnis kann auf zwei Wegen beantragt werden:
1. Online beantragen
Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie ein Führungszeugnis digital beantragen.
Dafür benötigen Sie:
-
Einen elektronischen Personalausweis (eID) mit freigeschalteter PIN
-
Ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit AusweisApp2
2. Persönlich beantragen
Alternativ kann das Führungszeugnis bei Ihrer örtlichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) beantragt werden. In der Regel ist ein Termin erforderlich.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 1–2 Wochen. Je nach Art des Führungszeugnisses wird dieses direkt an Ihre Privatadresse oder – bei behördlichen oder erweiterten Führungszeugnissen – an die entsprechende Stelle gesendet.
Unterschiede bei den Führungszeugnissen kurz zusammengefasst
Privatführungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, behördliches Führungszeugnis
Art des Führungszeugnisses | Verwendung |
---|---|
Privatführungszeugnis (§ 30 BZRG) | Für Bewerbungen bei privaten Arbeitgebern |
Behördliches Führungszeugnis (§ 31 BZRG) | Für den Dienstgebrauch von Behörden |
Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) | Für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, z. B. in Schulen, Kitas, Jugendhilfe, Pflege |
Hilfe und Unterstützung in Hamburg
Wenn Sie in Hamburg wohnen und Unterstützung bei der Beantragung benötigen, hilft Ihnen das Serviceportal der Stadt Hamburg weiter.
Hier finden Sie:
-
Informationen zur Beantragung beim Kundenzentrum
-
Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen
-
Ansprechpartner in Ihrer Nähe
Alternativ steht Ihnen die telefonische Bürgerservice-Hotline unter 115 zur Verfügung.
Kontrast Personalberatung – Sicherheit für beide Seiten
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Headhunter und Personalberatung unterstützen wir Arbeitgeber bei der zuverlässigen Prüfung von Bewerbungsunterlagen – dazu gehört auch die Anforderung und Prüfung von Führungszeugnissen gemäß BZRG. Gleichzeitig bereiten wir Kandidatinnen und Kandidaten auf alle Anforderungen des Auswahlverfahrens vor – ohne Bewertung, aber mit Transparenz.
Bei sensiblen Positionen sorgen wir für eine DSGVO-konforme, vertrauensvolle und professionelle Abwicklung – von der Stellenanzeige bis zur Vertragsverhandlung.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kontrast Personalberatung GmbH keine Führungszeugnisse ausstellt. Informationen zur Beantragung und rechtlichen Grundlagen erhalten Sie ausschließlich beim Bundesamt für Justiz und Ihrer zuständigen Meldebehörde.