Polizeiliches Führungszeugnis
Das Führungszeugnis – Alles Wichtige auf einen Blick
Ein polizeiliches Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das bei vielen Bewerbungen und für bestimmte Tätigkeiten benötigt wird. Es dient dazu, den aktuellen Stand strafrechtlicher Eintragungen einer Person offenzulegen und ist besonders für Personalverantwortliche relevant, wenn sie sicherstellen möchten, dass Bewerber oder Mitarbeiter keine Vorstrafen haben, die ihre Tätigkeit beeinträchtigen könnten.
1. Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis?
Das polizeiliche Führungszeugnis ist eine offizielle Bescheinigung, ausgestellt vom Bundesamt für Justiz, die über strafrechtliche Verurteilungen einer Person informiert. In Deutschland wird zwischen dem einfachen und erweiterten Führungszeugnis unterschieden. Es enthält alle relevanten Informationen über Vorstrafen, wenn sie gesetzlich eintragungsfähig sind.
2. Welche Arten von polizeilichen Führungszeugnissen gibt es?
- Einfaches Führungszeugnis: Das Standarddokument für viele Berufe, das Informationen zu möglichen Vorstrafen enthält.
- Erweitertes Führungszeugnis: Wird für Tätigkeiten beantragt, die in besonderem Maße mit Kindern oder schutzbedürftigen Personen zu tun haben, wie beispielsweise im Sozial- oder Bildungssektor.
- Behördenführungszeugnis: Dieses wird direkt an eine Behörde geschickt und enthält weitere Informationen, die für eine Behörde von Bedeutung sein können.
3. Wer benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis?
Viele Arbeitgeber, vor allem in sicherheitsrelevanten Bereichen wie der Pflege, im öffentlichen Dienst oder im Bildungswesen, verlangen von Bewerbern ein polizeiliches Führungszeugnis. Auch für ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere im Umgang mit Kindern, wird oft ein erweitertes Führungszeugnis gefordert.
4. Wie und wo beantragt man ein polizeiliches Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis kann auf zwei Wegen beantragt werden:
- Persönlich vor Ort: Man kann es bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. Bürgeramt) beantragen. Hierzu sind ein gültiger Ausweis sowie eine Bearbeitungsgebühr (aktuell ca. 13 Euro) erforderlich.
- Online-Antrag: Alternativ lässt sich das Führungszeugnis bequem über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür wird ein neuer Personalausweis mit Online-Funktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel benötigt. Die Beantragung erfolgt hier: Führungszeugnis online beantragen
5. Wie lange dauert die Bearbeitung und wie hoch sind die Kosten?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis zwei Wochen, kann aber je nach Arbeitsaufkommen variieren. Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses liegt aktuell bei etwa 13 Euro. Dies gilt sowohl für den persönlichen als auch für den Online-Antrag.
6. Wie lange ist ein polizeiliches Führungszeugnis gültig?
Ein polizeiliches Führungszeugnis enthält den Stand zum Zeitpunkt der Ausstellung und hat formal kein Verfallsdatum. Arbeitgeber verlangen jedoch in der Regel, dass es nicht älter als drei Monate ist, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell sind.
7. Was steht im polizeilichen Führungszeugnis?
In einem Führungszeugnis sind nur Verurteilungen eingetragen, die eine bestimmte Schwere haben. Kleinere Strafen, wie Geldstrafen unter 90 Tagessätzen, werden in der Regel nicht aufgeführt. Zudem werden viele Eintragungen nach bestimmten Fristen gelöscht, wenn keine neuen Verurteilungen hinzukommen.
8. Welche Rolle spielt das polizeiliche Führungszeugnis im Bewerbungsprozess?
Für Personalverantwortliche ist das polizeiliche Führungszeugnis oft ein entscheidendes Dokument, um die Vertrauenswürdigkeit eines Bewerbers zu überprüfen. Bei sensibln Tätigkeiten, wie in der Pflege oder in sicherheitsrelevanten Berufen, ist ein sauberes Führungszeugnis oft eine zwingende Voraussetzung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Bewerber frühzeitig über die Notwendigkeit informiert, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
9. Für welche Berufsgruppen und Akkreditierungen ist ein polizeiliches Führungszeugnis besonders erforderlich?
Ein polizeiliches Führungszeugnis wird vor allem in Berufen und Tätigkeiten verlangt, bei denen ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortung erforderlich ist:
- Erziehung und Bildung: Lehrer, Erzieher, Betreuer und alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis.
- Gesundheitswesen: Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und anderes medizinisches Personal müssen oft ein Führungszeugnis vorlegen, um die Sicherheit der Patienten zu gewehrleisten.
- Sozialarbeit und Pflege: Sozialarbeiter, Betreuer von Senioren oder Menschen mit Behinderungen benötigen häufig ein erweitertes Führungszeugnis.
- Sicherheitsbranche: Sicherheitsdienstleister, Wachpersonal und Personen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, müssen ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
- Öffentlicher Dienst: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Polizei, Justiz oder Finanzbehörden, benötigen ein Führungszeugnis.
- Finanz- und Versicherungswesen: Bankangestellte, Finanzberater und Versicherungsmakler müssen oft ein Führungszeugnis vorlegen, um die Integrität im Umgang mit Finanzmitteln zu sichern.
- Transport und Logistik: Berufskraftfahrer, Piloten und Schifffahrtspersonal, insbesondere wenn sie Gefahrgut transportieren oder Passagiere befördern, können zur Vorlage eines Führungszeugnisses verpflichtet sein.
- Lizenzierungen und Akkreditierungen: Bestimmte Gewerbeanmeldungen und Lizenzierungen, wie z. B. Gaststättenbetrieb, Waffenbesitz oder Taxiunternehmer, erfordern ein Führungszeugnis.
- Ehrenamtliche Tätigkeiten: Personen, die ehrenamtlich mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen arbeiten, benötigen häufig ein erweitertes Führungszeugnis.
- Justiz und Rechtswesen: Rechtsanwälte, Notare und Mitarbeiter in Gerichten müssen oft ein Führungszeugnis vorlegen, um ihre Eignung für die Tätigkeit zu bestätigen.