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Arbeitgeber Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst und Rechtsformen: Was Bewerber wissen sollten Datum: 28. Mai 2025

Wer sich auf eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, trifft auf eine Vielzahl von Begriffen, die oft verwirren: Anstalt öffentlichen Rechts (AöR), Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen oder Körperschaft – was steckt dahinter? Und vor allem: Was bedeutet das für Sie als Bewerber*in?

Der öffentliche Dienst: Nicht gleich „Behörde“

Der öffentliche Dienst umfasst weit mehr als klassische Behörden. Neben Ministerien, Verwaltungen und Schulen gehören auch Stadtwerke, Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe oder Pflegeeinrichtungen dazu. Diese Organisationen treten häufig in verschiedenen Rechtsformen auf – mit jeweils eigenen Regelungen für Arbeitsverhältnisse, Tarifbindung, Mitbestimmung und unternehmerische Spielräume.

Wichtige Rechtsformen im Überblick

1. Körperschaft des öffentlichen Rechts

Beispiele: Gemeinden, Landkreise, Industrie- und Handelskammern, Universitäten
Merkmale:

2. Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Beispiele: Sparkassen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, kommunale Kliniken
Merkmale:

3. Eigenbetrieb

Beispiele: Kommunale Bauhöfe, Stadtwerke, Bäderbetriebe
Merkmale:

4. Kommunalunternehmen (KU) / Kommunalbetriebe

Oft als AöR organisiert oder in Sonderformen (z. B. KU nach BayKomZG in Bayern)
Merkmale:

5. GmbH oder gGmbH in öffentlicher Hand

Beispiele: Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Wohnbaugesellschaften, IT-Dienstleister
Merkmale:

Was bedeutet das für Ihre Bewerbung?

Fazit: Rechtsform entscheidet über Arbeitsbedingungen

Wenn Sie sich im öffentlichen Dienst bewerben, lohnt ein genauer Blick auf die Rechtsform des Arbeitgebers. Denn sie beeinflusst, unter welchem Tarif Sie arbeiten, wie sicher Ihr Arbeitsplatz ist, welche Mitbestimmung gilt – und ob Sie verbeamtet werden können.

Tipp: Fragen Sie im Vorstellungsgespräch gezielt nach der Rechtsform, Tarifbindung und Zusatzversorgung – das zeigt Interesse und hilft bei der Entscheidung für den passenden Arbeitgeber.

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