Auswahlverfahren Öffentlicher Dienst & Verwaltung

Professionelle Auswahlverfahren für garantierte Stellenbesetzung

Wir von der Kontrast Personalberatung GmbH unterstützen Unternehmen aus verschiedenen Branchen bei der Besetzung von Vakanzen. Dazu zählen unter anderem Träger der öffentlichen Hand, die eine rechtlich geregelte Stellenausschreibung durchführen und dennoch Schwierigkeiten haben, Bewerbungen zu generieren.

Wenn unsere Headhunter:innen dann die Rekrutierung übernehmen und potenzielle Kandidat:innen an den jeweiligen Auftraggeber übermittelt, stehen diese vor der Qual der Wahl und müssen sich zwischen den hochqualifizierten Kandidat:innen für eine Schlüssel-, Leitungs- oder Management-Vakanz entscheiden. Viele verzichten hier auf ein formelles Auswahlverfahren und treffen die Personalentscheidung wenig strukturiert und dokumentieren den Prozess dabei lückenhaft. Das gefährdet die Besetzung einer Vakanz, wenn sich beispielsweise abgewiesene Kandidat:innen einklagen wollen oder ausgewählte Kandidat:innen kurz vor Vertragsunterzeichnung zurückziehen.

Kandidat:in springt ab – Stellenausschreibung bleibt unbesetzt

Einen solchen Fall mussten unsere Headhunter-Expert:innen erst vor kurzem miterleben. Nachdem wir unserem Kunden aus dem öffentlichen Dienst eine Auswahl an Kandidat:innen übermittelt hatten, entschied sich dieser ohne Auswahlverfahren und ohne Grundlage für eine Kandidatin – und die bekam im letzten Moment kalte Füße. Damit scheiterte das Besetzungsverfahren zunächst und wir als Dienstleister mussten erneut mit der Rekrutierung starten, um neue Kandidat:innen zu generieren.

Evidenzbasierte Personalentscheidung

Um den Erfolg des Besetzungsverfahrens diesmal sicherzustellen, haben unsere Headhunter:innen im Anschluss ein professionelles Auswahlverfahren durchgeführt, um den oder die Best-Fit-Kandidat:in zu identifizieren.

In einem fundierten Auswahlverfahren werden nicht nur die Fähigkeiten und fachlichen Kompetenzen der Kandidat:innen geprüft, sondern eben auch festgestellt, ob der oder die Bewerber:in den Anforderungen der Stelle mit Ihren sozialen und methodischen Kompetenzen und den individuellen Fähigkeiten gewachsen ist. Auf Basis dieses Kompetenz-Profilings wird der ideale Person-Job-Fit identifiziert und es ist eine evidenzbasierte Personalentscheidung möglich, die für alle nachvollziehbar und vor Klagen abgesichert ist.

Individuelle und gesetzeskonforme Auswahlverfahren

Unsere akademisch ausgebildeten Headhunter:innen stützen sich bei der Vorbereitung eines solchen Auswahlverfahrens auf das Wissen aus der Betriebswirtschaft und der A&O-Psychologie, nutzen aber auch die jahrelange Erfahrung in diesem Bereich und das große Branchenwissen. Dieses wird von uns durch neue Recherchen zu jedem Auftrag aktualisiert und erweitert. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir ein auf die zu besetzende Vakanz angepasstes Auswahlverfahren.

Dabei beachten wir auch alle gesetzlichen Vorgaben, die bei der Besetzung einer Vakanz gelten. Dazu zählen unter anderem das AGG, Art. 33 GG und das zweite Führungspositionen-Gesetz (II. FüPoG). Darüber hinaus arbeiten wir gemäß der DSGVO und geben ohne schriftliche Freigabe der beteiligten Parteien keine Informationen an Dritte weiter.

FüPoG II

Das zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II). Ein kurzer Überblick und Einblick in das moderne Frauen Quote Gesetz. Als Executive Search Headhunter und Personalberatung für die Direktansprache von Leitungskräften (m/w/d) eine wichtige Grundlage unserer Active Sourcing und Recruiting Projekte.

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