Headhunting Medizin & Pflege

Stellenausschreibung des Headhunters – was passiert, wenn ich mich melde?

Wenn wir als Headhunting Agentur mit einem Suchauftrag betraut werden, arbeiten wir unter anderem mit aktivem Personal- und Social-Media-Marketing. Dabei machen wir die Vakanz in unserem eigenen Jobportal und in der Business-Community sichtbar. Wahrscheinlich sind Sie bei ihrer Recherche auf eine solche Stellenausschreibung gestoßen und überlegen jetzt, ob Sie sich ohne Risiko melden können.

Wir erleben es immer wieder, dass Bewerber*innen sehr vorsichtig sind, uns ihre Unterlagen zukommen zu lassen, da das ganze Thema Headhunting auf sehr viel Unsicherheit und Skepsis von Seite der Kandidat*innen stößt. Deswegen wollen wir hier erzählen was passiert, wenn Sie sich bei uns auf eine konkrete Vakanz bewerben.

Unser Versprechen: Als Kandidat*in sind Sie auch unser Kunde

Wenn Sie sich bei uns melden, sehen wir Sie grundsätzlich als unseren Kunden/ unsere Kundin. Entsprechend werden Sie von unseren Personalberatern betreut, die sich in diesem Moment vor allem als Ihr Karriereberater beziehungsweise Berufsberater verstehen.

Anhand dieses Leitbildes ist unser Service für Sie orientiert und wir setzen auf transparente Kommunikation, Verschwiegenheit und den Schutz Ihrer Daten und Unterlagen. So können wir vertrauensvoll miteinander sprechen und für Ihr Wohl agieren, indem wir gemeinsam Ihre beruflichen Interessen sortieren.

Sie melden sich interessiert – was passiert jetzt?

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen reicht es zunächst, uns Ihren Lebenslauf und ein zentrales Zeugnis zukommen zu lassen. Diese Unterlagen und auch die Tatsache, dass Sie sich beruflich neu orientieren wollen bleiben bei uns und werden diskret und vertraulich behandelt.

Wir prüfen dann zunähst Ihre „Bewerbung light“ und checken, ob Sie grundsätzlich die Anforderungen der Stelle erfüllen. Dazu gleichen wir ihr Profil mit dem Zielprofil des Mandatsgebers ab, bevor wir Ihnen ein erstes Feedback dazu geben, ob und wie es jetzt weiter geht.

Wir sagen Ja zu Ihnen und helfen mit

Wenn Sie unser Interesse geweckt haben und wir der Meinung sind, dass Sie zu diesem konkreten Suchauftrag passen, bitten wir Sie meistens um ein Telefongespräch.

Dabei prüfen wir vor allem, ob Ihre Wünsche und Vorstellungen zu der Stelle passen, klären Ihre Fragen und geben Ihnen weitere Informationen. Da Headhunter klassischerweise diskret nach Kandidat*innen suchen, können wir Ihnen den Arbeitgeber meist nicht nennen, sondern nur wesentliche Eckdaten kommunizieren, wie die Region, die Art des Arbeitsgebers und Informationen zum Stellencharakter.

Gleichzeitig bitten wir Sie ihre Bewerbung mit den relevante Zeugnissen und weiteren Unterlagen zu vervollständigen.

Ihre Wünsche und Interessen stehen im Mittelpunkt

Da wir Sie auch als unseren Kunden / unsere Kundin sehen, liegt uns vor allem Ihre berufliche Sicherheit und Zukunft am Herzen. Deswegen prüfen wir in diesem Schritt auch genau, ob die Vakanz zu Ihnen passt und Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Wenn wir den Eindruck haben, dass dem nicht so ist, kommunizieren wir das offen Ihnen gegenüber. Das ist vor allem möglich, da wir Ihre Unterlagen zu jedem Zeitpunkt vertraulich behandeln. Das kann sich jetzt aber ändern- allerdings nur mit Freigabe von Ihrer Seite.

DSGVO- Firewall – der Schutz Ihrer Daten

Bis zu diesem Punkt kommunizieren Sie als Kandidat*in ausschließlich mit unseren Personalvermittlern und nur wir haben Zugang zu Ihren Unterlagen, die gemäß DSGVO geschützt werden und nicht nach außen sichtbar sind.
Wenn Sie jetzt den Wunsch äußern, im weiteren Bewerbungsprozess berücksichtigt zu werden, holen wir uns von Ihnen eine Einzelfreigabe für die Weitergabe Ihrer Unterlagen an den Mandatsgeber.

Wichtig: Einzelfreigaben für jeden Bewerbungsprozess

Bei uns ist jede Freigabe eine Einzelfreigabe. Das bedeutet, dass Sie uns die Erlaubnis geben, ihre Unterlagen einmalig an dieses spezifische Unternehmen weitergeben zu dürfen. Wir nutzen diese Freigabe für keinen anderen Bewerbungsprozess und schützen Ihre Daten vor der weiteren Verwendung, insbesondere vor dem freien Verstand im Internet.

Das Gleiche passiert auch bei dem Mandatsgeber und Sie bekommen andersherum jetzt auch die Inforation, um welchen Arbeitgeber es sich konkret handelt. Diese Zusammenführung von Mandatsgeber und Kandidat*in nennen wir den „Hochzeitsprozess“ genannt.

Das Bewerbungsgespräch

Jetzt stehen Sie als Kandidat*in erstmals in Kontakt mit dem Unternehmen, welches die Vakanz zu vergeben hat. Unsere Arbeit ist damit aber noch nicht beendet.

Als Karriere- und Berufsberater begleiten wir Sie auch im weiteren Verfahren und stehen als Vermittler zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Terminkoordination für das Bewerbungsgespräch und stimmen Sie darauf ein, indem wir mit Ihnen besprechen, was Sie beachten müssen und welche Fragen und Themen voraussichtlich auf Sie zukommen werden.

Wenn nach diesem letzten Schritt Sie als Bewerber*in und das Unternehmen zueinander finden, begleiten wir Sie bei den Vertrags- und Gehaltsverhandlungen bis zur Unterzeichnung des Vertrags. Erst dann ist unsere Arbeit als Dienstleister abgeschlossen.

FüPoG II

Das zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II). Ein kurzer Überblick und Einblick in das moderne Frauen Quote Gesetz. Als Executive Search Headhunter und Personalberatung für die Direktansprache von Leitungskräften (m/w/d) eine wichtige Grundlage unserer Active Sourcing und Recruiting Projekte.

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